Leserbrief zum Bericht vom 11.02.2012: "Ein anonymer Brief voller Ermittlungshinweise"

Viel Feind, viel Ehr‘?

Das alte Sprichwort mag stimmen, aber was zu weit geht, geht zu weit. Aufgrund der Berichterstattung vom 11.02.2012 in der eschborner-zeitung.de über einen anonymen Brief “voller Ermittlungshinweise” wurde ich schon mehrfach angesprochen, ob ich der Jurist sei, der für “Bürger” das Schreiben an die Staatsanwaltschaft verfasst habe. Hierzu teile ich mit, dass ich Briefe an die Staatsanwaltschaft zu unterschreiben pflege und mit diesem mir unbekannten Brief nichts zu tun habe und auch nichts zu tun haben will.

Wenn ich der Überzeugung bin, dass eine Strafanzeige nötig ist, erstatte ich diese selbst. So geschehen bereits im Dezember 2010 im Zusammenhang mit dem für mich unerträglichen Schuldenerlass im Nachgang zur Bürgschaftsaffäre. Aus meiner Sicht war der Erlass von mehr als 1 Million € rechtswidrig und der von Bürgermeister und Erstem Stadtrat nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) notwendige, aber unterlassene Widerspruch gegen die Mehrheitsentscheidung der Stadtverordnetenversammlung eine Veruntreuung von Steuergeld (§ 266 StGB), weshalb ich als Stadtverordneter und Eschborner Bürger die Staatsanwaltschaft bemüht habe. Das Verfahren ist nach meiner Kenntnis noch nicht abgeschlossen.

Zur eigenen Überzeugung muss man stehen. Anonyme Strafanzeigen sind nicht das richtige Mittel, um dem Recht Genüge zu tun.

Michael Bauer

Leserbriefe geben ausschließlich die persönliche Meinung des jeweiligen Verfassers wieder!

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